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Aktuelles

Wann darf man „Ross und Reiter" nennen?

Eingestellt am 22.11.2016

Diese Frage ist von erheblicher Bedeutung. Einige jüngere Entscheidungen scheinen die Gewichte zwischen Meinungsfreiheit und Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und Persönlichkeitsschutz andererseits neu zu justieren. Eine identifizierende Berichterstattung soll nur noch dann zulässig sein, wenn gerade die Namensnennung für die Berichterstattung erforderlich ist. Deshalb sollen selbst Namenskürzel unzulässig sein. Andere Gerichte sehen darin eine unzulässige Beschränkung der Pressefreiheit. Welche Rolle spielt das eigene Verhalten des Betroffenen?

Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht gibt in seinem Vortrag einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Er stellt dar, wann eine identifizierende Berichterstattung zulässig ist und wann nicht. Der Eintritt ist frei. Auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder sind willkommen.
 
einen Bericht von der Veranstaltung gibt es hier
https://mmm.verdi.de/beruf/mit-namen-kuerzel-oder-anonym-36501

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