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Es lohnt sich: Texte bei der VG Wort melden
Eingestellt am 18.12.2017
Die VG Wort übernimmt für Autoren und Journalisten die Aufgabe, die sogenannten Klein- und Kleinstrechte wahrzunehmen. Und auch Kleinvieh macht ganz schön Mist.Viele Journalisten erhalten regelmäßig Jahr für Jahr Schecks in beträchtlicher Höhe, vielfach handelt es sich um Beträge von mehreren Tausend Euro. Gerade hauptberufliche Redakteure profitieren ganz erheblich davon. Dabei spielt es fast keine Rolle, in welchem Fachgebiet man oder frau unterwegs, ob sie ein „Allrounder“ ist oder sich in einem ganz engen Fachgebiet spezialisiert hat. Besonders lohnend ist für Journalisten die Ausschüttung dank des Internets. Denn sie profitieren von der Sonderausschüttung im Bereich METIS. Aber sie müssen ihre im Internet eingestellten Texte der VG Wort melden.
Das sollte jetzt schnell geschehen, denn die VG Wort nimmt es mit den Fristen ganz genau. Denn wer von von seinen im Internet gemeldeten Texten profitieren will, für den ist der 31. Januar 2018 ein ganz entscheidendes Datum. Bis zu diesem Tage müssen alle Autoren und Journalisten ihre Meldungen für die Sonderausschüttung für das Jahr 2017 abgegeben haben. Danach läuft nichts mehr.
Und Achtung: Meldungen für die METIS-Ausschüttung können nur online erfolgen. Und ein Online-Zugang kann nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres bei der VG Wort beantragt werden, im Januar dann nicht mehr.
Besonders interessant ist die Meldung für die Sonderausschüttung, da selbstverständlich auch die Zeitungsverlage im Münsterland seit Jahren die Texte ihrer haupt- und nebenberuflichen Schreiber umfassend auf ihren Internetplattformen einstellen. Von praktisch allen hauptberufliche Redakteuren im Münsterland dürften mittlerweile zwischen 1000 und 3000 Texten im Internet eingestellt sein. Anerkennung finden auch alle Texte hinter den Bezahlschranken.
Meldungen zur Sonderausschüttung können zu allen deutschen Internetseiten erfolgen, die nicht vom Urheber selbst verwaltet werden bzw. auf denen sich keine von der VG Wort vergebenen Zählmarken befinden. Diese Zählmarken dürften bei kaum einem Medium im Münsterland automatisch implementiert werden. Somit steht einer Meldung für die Sonderausschüttung nichts im Wege.
Meldefähig sind Texte, die nicht kopiergeschützt sind, frei zugänglich im Internet stehen, aber auch diejenigen Texte, die kostenpflichtig und/oder kennwortgeschützt sind. Sie müssen bis zum 31. Dezember 2017 eingestellt worden sein und einen Mindestumfang von 1800 Anschlägen erreichen.
Ganz wichtig: Melderelevant ist nicht das „Erscheinungsjahr“ eines Text, sondern entscheidend, ob der Text in 2017 noch im Internet gestanden hat.
Bei der Meldung werden alle meldefähigen Texte pro Domäne in einer Meldung zusammengefasst. Für jede Domäne ist immer nur eine Meldung möglich.
Und so geht es konkret:
Über den Online-Zugang bei der VG Wort mit dem Benutzernamen und dem Kennwort einloggen, über die Rubrik T.O.M. (Texte online melden) den Zugang für „Meldung zur Sonderausschüttung“ wählen.
Und dann geht es los: Die entsprechende Domäne angeben.
Die Redakteure bei den Westfälischen Nachrichten können auf jeden Fall die Domäne „www.westfaelische-nachrichten.de“ angeben. Dann kann gewählt werden zwischen den Textkategorien „1-20 Texte“, „21-60 Texte“, „61-120 Texte“, „121-240 Texte“, „241-480 Texte“ und „ab 481 Texte“.
Wer seit Jahren regelmäßig für eine Zeitung schreibt, kann fast immer die Stufe „ab 481 Texte“ wählen.
Wenn die Stufe gewählt ist, die nötigen Bestätigungshäkchen setzen und auf den Button „Meldung absenden“ drücken. Und schon hat er oder sie das Geld verdient, das ihm oder ihr als schöpferisch tätiger Autor zusteht.
Rückfragen können von Mitgliedern der ver.di und besonders der dju in ver.di gerichtet werden an Werner Zeretzke (werner.zeretzke@osnanet.de) oder Frank Biermann (drfrankbiermann@gmx.de).
wz