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Termin nicht verpassen: Meldungen für die VG Bild-Kunst bis zum 31. August 2018

Eingestellt am 11.07.2018

Mitglieder der VG Bild-Kunst sind nicht nur Berufsfotografen, sondern auch viele Journalisten, egal ob fest angestellte Redakteure oder freie Mitarbeiter. Denn die meisten von ihnen fotografieren auch regelmäßig, und diese Bilder finden sich oft nicht nur auf den Webseiten der Tageszeitungen wieder.auf 

 
Das Meldeverfahren ist nur auf den ersten Blick etwas komplizierter. Zu beachten ist: Es gibt zwei Ausschüttungssparten, und zwar die Sparte "Fotografie" und die Sparte "Illustration, Design, Sonstige Bildinhalte". Unter der letztgenannten Sparte werden zusammengefasst: Illustrationen, Karikaturen und Comicbilder, Printdesighn, Logos, Infografiken. Für Journalisten geht es in den meisten Fällen aber um die Sparte "Fotografie".
 
Was für ein wenig Verwirrung sorgt: Gemeldet werden können in jeder Sparte entweder Honorare oder Einzelbilder. Da muss sich der Urheber entscheiden: Meldungen von Honoraren und zusätzlich von Einzelbildern gehen nicht.
 
Honorare erhalten in der Regel die Freiberufler, und die können dann für das jeweilige Abrechnungsjahr für ihr Bildveröffentlichungen ihre Nettohonorarsummen (also ohne Mehrwertsteuer) melden. Für die Zurechnung zu einem Kalenderjahr ist das Datum der Honorarrechnung ausschlaggebend. Und in dem Meldeformular der VG Bild-Kunst ist das jeweilige Honorar auch der entsprechenden Auftraggeber-Kategorie (Presseverlage, Hörfunk und TV, E-Commerce-Händler, Online-Banken, Nachrichtenagenturen, Pressebildagenturen, Werbeagenturen, Web-Agenturen etc.) zuzuordnen.
 
Was neu ist: Es können jetzt Einzelbilder gemeldet werden. Dafür gibt es bei der VG Bild-Kunst extra ein Formular "Einzelbildmeldung Fotografie Webseiten". Von dieser neuen Meldemöglichkeit profitieren unter anderem Festangestellte. Das jedoch hat Grenzen. So müssen diese Bilder im jeweiligen Nutzungsjahr sechs Monate oder länger auf einer deutschen Webseite platziert sein. Und sie müssen für jedermann frei zugänglich sein und dürfen sich nicht hinter einer Bezahlschranke befinden. Auch können auf allen Domains maximal 200 Einzelbilder gemeldet werden. Auf dem Meldefomular werden die jeweiligen Domains mit der Anzahl der entsprechenden Einzelbilder aufgeführt.
 
Ein bisschen Arbeit ist für die Fotografen und die übrigen Kreativen mit dem Meldewesen der VG Bild-Kunst verbunden, doch das hält sich in Grenzen. Aber es lohnt sich. Geplant sind die Ausschüttungen an die Urheber am Ende des dritten Quartals 2018. Allerdings muss das neue Verteilschema noch beschlossen werden durch die Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst am 28. Juli 2018.
 
Im Jahr 2018 gab es bzw. gibt es noch Sonderausschüttungen für die Urheber. Weitere Informationen unter dieser Web-Adresse:  http://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/information-ausschuettungen/sonderausschuettungen-bild.html#c3342
 
Wer regelmäßig informiert sein möchte über die aktuellen Entwicklungen der VG Bild-Kunst, sollten den Newsletter dieser Verwertungsgesellschaft abonnieren.
 
Rückfragen von ver.di-Mitglieder können gerichtet werden an Werner Zeretzke (werner.zeretzke@osnanet.de) oder an Angelika Osthues (AN-foto@t-online.de).
 -wz-
 

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