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Aschendorff: Betriebsrat und Verlag einigen sich auf Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

Eingestellt am 31.03.2020


Der Digitaldesk bleibt von der Kurzarbeit verschont. Soweit die guten Nachrichten. Die schlechten: Die Vereinbarung enthält etliche für den Betriebsrat schwerverdauliche Vertragsbestandteile wie die Reduzierung der Arbeitszeit in den Lokalredaktionen auf 40 (!) Prozent. Der Betriebsrat dazu: „Die Kolleg*Innen werden die Beschneidungen ... ihrer Arbeitszeit als Schlag ins Gesicht empfinden". Ausserdem wird es zu einem Personalabbau in Rotation, Versand und Instandhaltung kommen, weil im Druck auf eine 2-Linien Produktion umgestellt wird. Details dazu sind noch nicht bekannt. Der gewerkschaftlich orientierte Betriebsrat ist „erschüttert" und hält die Kurzarbeitsgrade besonders in den (Lokal-) Redaktionen während der Corona-Krise für „in keinster Weise nachvollziehbar"! Die Vereinbarung, die alle 14 Tage überprüft werden kann, gilt ab dem 1.4. bis zum 30.09.2020. Leitende Angestellte und Verleger wollen freiwillig auf 20 % ihres Gehalts verzichten. freie  Mitarbeiter und Pauschalisten dürfen für die Dauer der Kurzarbeit überhaupt nicht eingesetzt werden
Das Unternehmen sieht in der Betriebsvereinbarung „einen wichtigen Schritt zum Erhalt des Unternehmens und von Arbeitsplätzen", heißt es in einer „Mitteilung der Geschäftsleitung zur Kurzarbeit". Verantwortlich für die Maßnahme seien „die dramatischen Auswirkungen der Corona-Pandemie". 
Für den dju-Vorsitzenden Frank Biermann ist schwer nachvollziehbar, warum ausgerechnet die Arbeitszeit der Kolleg*Innen im Lokalen auf 40 % = zwei Arbeitstage reduziert werden soll. Was nach Kenntnis der dju so gegen den ausdrücklichen Widerstand der Mitarbeitervertretung entschieden worden ist. „Das Lokale war und ist das Pfund mit dem eine Lokalzeitung wuchern kann, ein Alleinstellungsmerkmal  gegenüber allen anderen Medien - das war auch schon vor der Corona-Krise richtig, gilt jetzt aber erst recht". Als Begründung dafür anzuführen, es fänden kaum noch Pressekonferenzen statt, offenbare ein sehr limitiertes Verständnis von Lokaljournalismus, der sich nämlich als reiner Terminjournalismus verstehe. Sicher könne man in Zeiten, wo viele Menschen viel Zeit zuhause verbringen müssten, zusätzlich Rätselseiten ins Blatt heben, aber nicht anstelle einer profunden gerade in Krisenzeiten unentbehrlichen Lokalberichterstattung. 
Das Beschäftigungsverbot für freie Miarbeiter und Pauschalisten während der Kurzarbeitsphase werde die existentielle Sorgen dieser ohnehin oft prekär lebenden und arbeitenden Kolleg*Innen noch mal verstärken, befürchtet Biermann. Die soziale Fürsorge für diese unentbehrlichen Mitarbeiter*Innen schiebe der Verlag einfach an die Bezirksregierung weiter, mit dem Hinweis, dort könne ja eine finanzielle Überbrückungshilfe beantragt werden.

Und das zu einem Zeitpunkt wo das Kurzabeitergeld der Arbeitsagentur fließe, „Arbeitszeit-Aufschriebe" eingeführt würden - wogegen sich der Verlag zuvor mit Händen und Füßen gesträubt habe - sei mindestens merkwürdig.
Foto: Frank Biermann

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