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Unzureichende Soforthilfe für Solo-Selbstständige - ver.di fordert Verbesserung der NRW-Regelung
Eingestellt am 13.05.2020
Nachdem der Bund weiterhin seine Zurückhaltung verdeutlicht hatte, ermöglicht NRW den Betroffenen nun, je 1000 Euro der Soforthilfe für die Monate März und April für private Ausgaben zu nutzen. „Wir begrüßen, dass die Landesregierung den Kolleginnen und Kollegen nun endlich eine Antwort gegeben hat. Diese geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Zeitgleich bedauern wir sehr, dass der Umfang der Hilfe für den Lebensunterhalt völlig unzureichend ist“, erklärte Christof Büttner, Landesfachbereichsleiter Medien, Kultur und Industrie ver.di NRW. „Zwar wurde für die Monate März und April eine notdürftige Lösung gefunden, aber schon im Mai treibt die Landesregierung massenhaft Soloselbstständige in den Bezug von ALG II. Hier muss sie dringend nachbessern.“
https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/landesregierung-weitet-investitionen-die-nrw-soforthilfe-und-das-mkw?