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Soloselbstständige in NRW: Überbrückungshilfe Plus ist erfreulich, muss aber ausgebaut werden
Eingestellt am 09.07.2020
„Durch diese Hürden entsteht für die Soloselbstständigen das Risiko, in einer ohnehin schon prekären Situation auf ihren Kosten sitzen zu bleiben und von der schnellen Verfügbarkeit dieser Dienstleistungen abhängig zu sein“, mahnt Sarah van Dawen-Agreiter, Gewerkschaftssekretärin im Fachbereich Medien. ver.di setzt sich außerdem für eine zeitliche Ausweitung der Maßnahmen ein: „Dass erst im Juli für die Monate Juni bis August ein Förderprogramm aufgelegt wird, verstärkt die Unsicherheit, beispielsweise der Kolleginnen und Kollegen der Kulturbranche, zusätzlich. Außerdem werden 1.000 Euro für Lebenshaltungskosten für viele Soloselbstständige nicht ausreichen.“
Auch bei den Soforthilfen bleiben Unklarheiten bestehen. In der Vergangenheit hatte ver.di bereits die unklare Kommunikation des Landes bezüglich der Soforthilfen kritisiert. „Obwohl wir die nachträglichen Entscheidungen des Landes zur Förderung von Lebenshaltungskosten als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßen, bleibt es dabei, dass durch die unklare Kommunikation Anträge unter anderen Annahmen gestellt bzw. komplett von ihnen abgesehen wurde: Wer Grundsicherung in der Annahme beantragt hat, keine Lebenshaltungskosten mit der Soforthilfe decken zu können, wurde von den sich wiedereröffnenden Fördermöglichkeiten ausgeschlossen“, so die Gewerkschafterin. In der Grundsicherung die Selbstständigkeit aufrechtzuerhalten, gestalte sich jedoch als außerordentlich schwierig.
„In der nun beginnenden Zeit der Abrechnung und des Rücklaufs fallen den Kolleginnen und Kollegen die zuvor fehlenden Informationen auf die Füße.“
Kontakt:
Sarah van Dawen-Agreiter: 0151 67160442
(Gewerkschaftssekretärin im Landesfachbereich Medien NRW)
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