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Aschendorff lässt sich von der VG Media vertreten
Eingestellt am 23.04.2014
Das Medienhaus Aschendorff wird sich zukünftig von der VG Media vertreten lassen, wenn es darum geht, Vergütungsansprüche wahrzunehmen, wie sie sich aus dem Leistungsschutzrecht ergeben. Zusammen mit elf weiteren Presseverlagen (darunter Springer, DuMont Schauberg, Funke Mediengruppe, Burda) wird Aschendorff auch 50 Prozent des aufgestockten Gesellschaftskapitals der VG Media übernehmen. Vom Bundeskartellamt ist dieser Deal bereits abgesegnet worden. Dies ist einem Gespräch zu entnehmen, das die Zeitschrift "medienpolitik.net" u.a. mit dem Aschendorff Geschäftsführer Eduard Hüffer, der VG Media Geschäftsführerin Maren Ruhfus und Christoph Keese vom Springer Verlag geführt hat.
Nach Ansicht von Eduard Hüffer ist die Vergütung der Nutzung von Inhalten im Internet nötig, "um Journalisten zu bezahlen und neue Inhalte zu schaffen" Deshalb hoffe er auf eine zügige Einigung mit den Nutzern auf eine angemessene Gebühr.
Ein Beirat der VG Media, in dem jeder Verlag einen Sitz und eine Stimme hat, soll Tarife beschliessen, nachdem die Nutzung von Online-Angeboten der Presseverlage, sofern sie von Suchmaschinenbetreibern und Newsaggergatoren genutzt werden, abgerechnet werden sollen. Die VG Media hat bisher die Urheber- und Nutzungsrechte von 144 TV- und Hörfunksendern vertreten. Die VG Media könne auf eine lange Erfahrung bei der erfolgreichen Nutzung der Rechten von Medienunternehmen zurückgreifen, sagte Keese. Mit der Rechtewahrnehmung könne sofort begonnen werden.
Auf die Frage wie denn die Urheber, also die Journalistinnen und Journalisten an den zu erwartenden Ausschüttungen beteiligt werden sollen, sagte Christoph Keese: "Die Journalisten werden zu klären haben, wer ihren Beteiligungsanspruch wahrnimmt. Das können sie selber tun, oder sie können jemanden anderen damit betrauen. Sobald jemand auf uns zukommt, führen wir natürlich Gespräche. Zur Höhe der Beteiligung können wir noch nichts sagen. Sie ist im Gesetz ja nicht festgeschrieben. Darüber wird dann zu verhandeln sein." Das seit dem 1. August 2013 geltende Leistungsschutzrecht besagt lediglich, dass der Urheber "angemessen" an einer Vergütung zu beteiligen ist.
Die in München ansässige VG Wort hat bereits angekündigt, dass sie in Zukunft ebenfalls das Leistungsschutzrecht der Presseverleger und den Beteiligungsanspruch der Urheber wahrnehmen will. Ob und wie sich die offensichtliche Konkurrenzsituation zwischen der VG Media und der VG Wort irgendwann zugunsten der Urheberbeteiligung lösen wird, bleibt abzuwarten. fbi
https://www.vg-media.de/
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