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Presserat rügt die WN

Eingestellt am 30.09.2015

Der Deutsche Presserat ist eine Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände. Das Gremium aus Redakteuren und Verlagsvertretern sieht es als erwiesen an, dass die WN in drei Fällen im Rahmen einer – wie die Zeitung mitteilte – „Medienpartnerschaft“ drei redaktionell gestaltete Beiträge über Unternehmen und ihr Angebot veröffentlicht hat. „Beigestellt waren den Artikeln Anzeigen der Unternehmen“, erklärte der Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Begründung. http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/…

Deshalb rügte der Presserat die Verletzung der Richtlinie 7.1, die wie der Pressekodex insgesamt für alle Zeitungsverlage bindend ist. Wörtlich heißt es: „Der Presserat sah in den Beiträgen Werbung, die nicht als solche gekennzeichnet war, und sprach eine Rüge aus.“ 
In der genannten Richtlinie, die allen ausgebildeten Journalisten bekannt ist, wird festgelegt, dass „bezahlte Veröffentlichungen so gestaltet sein müssen, dass sie als Werbung für den Leser erkennbar sind. Die Abgrenzung vom redaktionellen Teil kann durch Kennzeichnung und/oder Gestaltung erfolgen.“ 
In der Begründung für die vorgeschriebene „Trennung von Werbung und Redaktion“ heißt es beim Presserat: „Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden.“ 
Die öffentliche Rüge gilt als „die härteste Sanktion der Beschwerdeausschüsse“, die am 15. und 17. September getagt haben. Ihr Text muss von der WN-Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden. 
Doch die Westfälischen Nachrichten stehen mit ihrem lässlichen Umgang bei der Trennung von Redaktion und Werbung nicht allein da in der deutschen Presselandschaft. Der beschriebene Trennungsgrundsatz wird häufig missachtet. Von zehn öffentlichen Rügen hätten sieben „diesmal wegen des Gebots der klaren Trennung von Redaktion und Werbung ausgesprochen werden“ müssen, so der Presserat.
Darüber hinaus sind 19 Missbilligungen und 37 Hinweise an andere Medien ergangen. Zwölf Beschwerden wurden als begründet bewertet, auf eine Maßnahme sei jedoch verzichtet worden, und 70 Beschwerden seien als unbegründet erachtet worden, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.
http://www.presserat.de/presserat/news/pressemitteilungen/

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